Darf ich mit dem E-Scooter auf Gehwegen fahren?

 

Gemäß der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung dürfen E-Scooter nur auf Straßen und Radwegen genutzt werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist Dir die Nutzung nicht erlaubt. Gleiches gilt für Straßen und Wege mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei". Somit ist es nicht gestattet, mit dem E-Tretroller durch eine für Radfahrer freigegebene Fußgängerzone zu fahren.

 

Angaben ohne Gewähr für Vollständig- und Richtigkeit

 

 

 

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